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Da man als Architekt eine große Verantwortung mit dem Planen und Betreuen des Baus hat, kann es aber auch immer sein, dass man Fehler macht, die sehr teuer werden können. Entwürfe der Architekten müssen technisch und wirtschaftlich perfekt sein, damit alles umsetzbar ist und am Ende alle passt.
Ob es ein Fehler in einer Zeichnung ist oder Fehler am Bau. Das Risiko in diesem Beruf ist sehr hoch. Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist daher teilweise in Deutschland auch Pflicht. Grade bei freiberuflichen Architekten ist es sehr wichtig eine Berufshaftpflicht abzuschließen, da im Falle eines Schadens die Kosten sonst mit Privatvermögen getragen werden müssen.
Eine Architektenhaftpflichtversicherung schützt Sie in allen Schadensfällen Dritter, die durch Ihre berufliche Tätigkeit passiert sind. Wie schnell ist eine Situation falsch eingeschätzt oder eine Entscheidung falsch getroffen?! Im Falle der Architekten immer eine Sache.
Bei den Architekten gibt es verschiedene Fachrichtungen, wie z. B. Garten- und Landschaftsarchitektur oder der Innenarchitekt. Hier muss das Risiko für die Berufshaftpflichtversicherung für jede Fachrichtung maßgeschneidert auf die Tätigkeit abgestimmt werden.
Um sich nicht ständig Sorgen um eventuelle Fehler machen zu müssen und somit auch Angst um die berufliche Existenz zu haben, ist es sehr empfehlenswert eine Berufshaftpflicht abzuschließen.
Das Gefährliche bei Architekten ist, dass Fehler nicht unbedingt sofort auffallen müssen, sondern teils auch erst Jahre nach dem Bau ans Tageslicht kommen und erhebliche finanzielle Schäden verursachen können. Auch in diesen Fällen übernimmt die Berufshaftpflicht für Architekten.
Dieser Versicherungsschutz ist nicht nur für Architekten sehr wichtig, sondern auch für Berufe, die dem Architekten sehr nahe stehen wie zum Beispiel Bauingenieure, Gutachter oder auch Bauleiter. Auch in diesen Berufen ist eine Berufshaftpflicht wichtig! Gern beraten wir Sie zu diesem Thema und besprechen mit Ihnen Ihr Risiko und die damit zusammenhängenden Vorteile und Kosten.
Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle für die Berechnung einer Berufshaftpflicht. Im Fall der Architekten spielt das Jahreshonorar, die genaue Tätigkeit, die Deckungssumme und das Risiko eine Rolle. Die Deckungssumme ist bei der Berechnung des Beitrages sehr wichtig. Diese setzt fest, bis zu welcher Höhe Schäden reguliert werden.
Meist wird eine Festlegung der Deckungssumme von drei Millionen Euro empfohlen. Bei Architekten sollte man aber nochmal genau besprechen, ob diese Summe noch passt, da es hier schnell zu hohen Schadensersatzansprüchen kommen kann.
Damit die Beiträge durch die hohe Deckungssumme nicht zu hoch ist, kann man hier mit einer Selbstbeteiligung arbeiten, die den Beitrag senkt. Das heißt, Sie übernehmen den Schaden bis zu einer festgelegten Summe selbst und dann springt die Haftpflicht ein. Wir finden für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis!
Bei der Planung einer Galerie plant der Innenarchitekt ausgefallene Geländer. Er bestellt diese. Bei Anlieferung der Teile für das Geländer fällt auf, dass der Architekt sich vermessen hat und die Teile des Geländers nicht zu 100 % passen. Die Teile müssen nochmal zurück und geändert werden. Die entstandenen Mehrkosten übernimmt die Berufshaftpflicht des Innenarchitekten.
Bei der Planung eines Mehrfamilienhauses braucht ein Architekt länger als veranschlagt. Die Kosten übersteigen das Angebot des Kunden. Allerdings versäumt der Architekt dem Kunden dies mitzuteilen. Der Kunde sieht die Mehrkosten nicht ein und fordert nur die Zahlung des zuerst angebotenen Angebots. Dieser Rechtsstreit wird von der Haftpflicht übernommen.
Falls Sie noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, sind wir gern für Sie da. Wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein Angebot.
Im Falle einer Aufgabe der Lehrertätigkeit ist es natürlich möglich die Haftpflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wenn man auch selbstständig ist.
Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.
Wir bieten Ihnen online einen Rechner, der Ihnen die möglichen Versicherungen passend für Ihre Tätigkeit berechnet und vergleicht. Ist Ihnen das zu unpersönlich? Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen auch persönlich oder per Telefon zur Verfügung.
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten kann ganz unterschiedlich ausfallen. Je nach dem welcher Umfang an Versicherungsschutz gewählt wird, kann sie 50 Euro, aber auch 8.000 Euro im Jahr, kosten.
Die Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet Sach,-, Personen-, und Vermögensschäden. Für Architekten sind auch die Unterpunkte Schlichtungsverfahren, Kündigungsverzicht und die mitversichernd Dritter von Vorteil. Sie können in den Versicherungsschutz integriert werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung beschreibt für Architekten eine Versicherung, die die individuellen Tätigkeiten und Risiken eines Architekten absichert und vor finanzieller Belastung schützt.
Aufgrund der Vielzahl an Haftungsrisiken für Architekten sind selbstständige Architekten zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.
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