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D&O-Versicherung

 

1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Ob Aufsichtsrat, Vorstand oder Vorstandsvorsitzender – bei bester Expertise, Erfahrung und Planung lassen sich Fehlentscheidungen nie ganz ausschließen. Die D&O-Versicherung (auch General Manager's Liability, Manager's Liability oder Director's Liability) bietet umfassenden Schutz im Falle eines Kunstfehlerschadens.
 
 

2. Wer braucht eine D&O-Versicherung? 

Nicht nur die Entscheidungsträger großer Unternehmen und Konzerne wie Aufsichtsräte und Vorstände benötigen einen umfassenden Schutz für ihren Verantwortungsbereich. Auch für Geschäftsführer und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Startups besteht Bedarf an einer DandO-Versicherung.


Das Gleiche gilt für Vorstandsmitglieder und Leiter von Verbänden, Stiftungen, Wohltätigkeitsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen oder NGOs. In all diesen Organisationen besteht ein grundsätzliches Risiko, durch Fehlverhalten oder Fehleinschätzung von Risiken unbeabsichtigten Schaden zu verursachen.

 

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3. Warum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Führungskräfte unterschätzen häufig das Ausmaß ihres persönlichen Haftungsrisikos. Die D&O-Versicherung ist für sie unverzichtbar, denn:


Manager haften für ihr gesamtes Vermögen: im Gegensatz zu klassischen Arbeitnehmern haften Geschäftsführer und Manager für Fehlentscheidungen über ihr privates Kapital auf unbestimmte Zeit.


Manager haften unbegrenzt: im Gegensatz zu Aktionären haften Manager nicht nur für ihre Einlagen, sondern haften auch unbegrenzt. Eine Fehlentscheidung kann schnell den finanziellen Ruin bedeuten.


Geschäftsführer kollektiv und individuell haftbar: jedes Mitglied eines Leitungsorgans kann für eine Pflichtverletzung eines Kollegen haftbar gemacht werden, auch wenn es nicht persönlich verantwortlich ist.

Manager haften auch gegenüber dem Unternehmen: Manager können nicht nur für Geldverluste Dritter haftbar gemacht, sondern auch vom eigenen Unternehmen auf Geldverluste verklagt werden.

 

4. Welche Risiken werden abgedeckt?

Der Haftungsbereich einer D&O-Versicherung deckt den gesamten Verantwortungsbereich ab, den Leistungsorgane und leitende Angestellte in ihrer Position wahrnehmen. Dabei werden zwei mögliche Schadenszenarien unterschieden:

Der D&O-Haftungsbereich deckt den gesamten Aufgabenbereich ab, der durch Durchführungsorganisationen und Führungskräfte in ihren Rollen wahrnehmen. Es werden zwei mögliche Schadensfälle unterschieden:


Innenhaftung
In den meisten Schadensfällen geht es um die Haftung von Geschäftsführern gegenüber ihren Unternehmen. Dies wird als sogenannte Innenhaftung bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Fehler in der unternehmensinternen Risikobewertung oder unangemessene Anlageentscheidungen. Somit schützt die D&O-Versicherung Manager und Entscheidungsträger vor Ansprüchen gegen sie innerhalb des Unternehmens.

 

Außenhaftung
Wird ein Manager gegenüber Dritten (Per­sonen außerhalb des Unternehmens) für eine Fehlentscheidung verantwortlich gemacht, spricht man von Außenhaftung. 
Die D&O-Versicherung bietet die erforderliche Sicherheit, wenn durch das Handeln oder Unterlassen der Unternehmensleitung einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht.

 

5. Schadensbeispiele

Falsche Einschätzung

Der Generaldirektor eines Unternehmens eröffnet eine Niederlassung im Ausland, weil er glaubt, dass eine Nachfrage nach den Waren des Unternehmens besteht. Dies war jedoch nach einigen Monaten nicht mehr der Fall und das Unternehmen erlitt dadurch erhebliche finanzielle Verluste. Die Eigentümer machen den Geschäftsführer haftbar und fordern Schadensersatz.

 

Bonitätsprüfung nicht durchgeführt

Der Manager eines Dienstleistungsunternehmens hat vergessen, die Bonität eines neuen Kunden zu prüfen. Nach Erbringung der Dienstleistung stellte sich heraus, dass der Kunde diese nicht bezahlen konnte. Das Unternehmen bittet den Manager um Ersatz des Vermögensschadens, die D&O-Versicherung kommt für den Schaden auf.

 

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FAQ - D&O-Versicherung

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Wie bei jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist auch bei der D&O-Versicherung die Wahl der richtigen Deckungs­summe äußerst wichtig. Davon hängt auch die Höhe des Beitrags ab. Die Höhe der Leistung im Schadenfall ist jedoch generell schwer abzuschätzen. Als Richtwerte können folgende Punkte dienen:

  • Zahl der Versicherten
  • Unternehmensumsatz
  • Zahl der Großgeschäfte
  • Langfristige Projektzusagen & Verträge

 

Gibt es Sonderregelungen für Start-Ups und Existenzgründer?

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung wird häufig die Jahresbilanz der letzten 3 Jahre herangezogen, um das Risiko und die Rendite eines Unternehmens zu beurteilen. Aber was ist, wenn das Geschäft erst ein Jahr alt ist? Einige Versicherer bieten Startups eine spezielle D&O-Deckung an, die die Gründungsphase des Unternehmens berücksichtigt: Statt Umsatzzahlen bekommen der Businessplan und die aktuelle Finanzierung bei Antragstellung eine Wertung.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer D&O-Versicherung und einer Vermögensschadenhaftpflicht?

Die D&O-Versicherung kann als eine Form der Haft­pflichtversicherung für Sachschäden angesehen werden. „D&O“ steht für „Directors and Officers“ und ist eine Haft­pflichtversicherung für Führungskräfte, Manager und ähnliche Körperschaften zum Schutz vor tatsächlichen Vermögensschäden. Es berücksichtigt das erhöhte Risiko des Managers aufgrund der zwingenden Haftung des Managers bei Verletzung seiner Pflichten.
Im Gegensatz zur Geld-Haft­pflichtversicherung sind nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens in der D&O-Versicherung versichert, sondern nur Geschäftsführer und Geschäftsführer. Die D&O-Versicherung bietet in der Regel nicht nur höhere Deckungs­summen, sondern deckt auch ganz bestimmte Risiken im Bereich der Aufsichtsbehörden ab, die zu finanziellen Einbußen führen können.

 

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe?

Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.


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