Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 

 

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


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Vermögensschadenversicherung

 

1. Was ist eine Vermögensschadenversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für Unternehmer und Selbstständige, die andere beraten oder sich um die finanziellen Interessen anderer kümmern. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Kunden durch Sie einen finanziellen Schaden erleiden. Für einige Berufe, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Vermögensverwalter, ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
 
 

2. Wer braucht eine Vermögensschadenversicherung? 

Wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger folgende Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

  • Beratung
  • Bewertung
  • Inspektion
  • Durchführung
  • Geschäftsführung
  • Supervisor


Egal ob Sie selbstständig sind oder ob Sie Teilzeit arbeiten, eine Vermögensschadenhaftpflicht ist zu empfehlen. Auch wenn Sie ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, etwa als Vorstandsmitglied eines Vereins, haften Sie dennoch für Schäden, die Dritten durch Verschulden des Vereins entstehen.

 

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3. Ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt für viele freie Berufe eine Versicherung vor, zum Beispiel Rechtsanwalt, Steuerberater, Vermögensverwalter, Wirtschaftsprüfer oder – je nach Bundesland – Architekt. Viele Freiberufler im Bereich Finanzen und Versicherungen müssen auch ihre wirtschaftliche Verantwortung nachweisen, um zugelassen zu werden, wie der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.
Aber auch Kunden aus anderen Dienstleistungsberufen verlangen vor Auftragserteilung häufig einen Sachschadens-Haftungsnachweis.

 

4. Versicherte Schäden

Vermögensschaden gegenüber Dritten

  • falsche Aufklärung und Beratung
  • Termin- und Terminüberschreitung, z. B. aufgrund von Fehlern in der Planung
  • Entgangener Gewinn durch Nichtausführung oder unsachgemäße Ausführung (Folge- und Verzögerungsschaden)
  • Dokumentenschaden
  • Datenübertragungsschaden
  • verspäteter Leistungsschaden
  • Fälschungs- und Urheberschutz
  • haftpflichtvertragliche Haftung (Haftungsüberschreitung)
  • Vertragsstrafe wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Tätigkeit eines Managers auf Zeit
  • Haftungserneuerung
  • Auslandsversicherung (in der Regel Europa immer eingeschlossen, meist auch weltweit, aber mit Einschränkungen USA/Kanada)

 

Privater Schaden

  • Verletzung des Mitarbeitervertrauens
  • Zerstörung der eigenen Website
  • Kosten für die Wiederherstellung der eigenen Reputation
  • Gefahr der Datenbeschädigung in Eigenregie

 

nicht versicherte Schäden

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden


Wird jemand durch Ihr Verschulden oder dadurch, dass Sie fremdes Eigentum beschädigen, verletzt, ist dies nicht in der Deckungspflicht für Vermögensschäden enthalten. Ebenfalls nicht versichert sind sogenannte Vermögensfolgeschäden. Dies sind Vermögensschäden durch Vorgänger oder Sachschäden. Diese werden auch als falsche Vermögensschäden bezeichnet.
Hinweis: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, sind nicht versichert!

 

5. Schadensbeispiele

verpasste Frist

Ein Steuerberater hat vergessen, die Steuererklärung eines Mandanten rechtzeitig abzugeben. Da sich die Frist verschoben hat, akzeptiert das Finanzamt die Verzögerung nicht mehr und fordert den Kunden auf, eine Verspätungsgebühr zu erheben. Der Mandant macht seinem Steuerberater einen Schaden geltend.

 

alte Daten

Sie erstellen im Auftrag Ihres Auftraggebers eine Marktanalyse. Sie verwenden unwissentlich veraltete Daten und ziehen falsche Schlüsse. Ihre Kunden nehmen Ihre Bewertung als Orientierung und erleiden finanzielle Einbußen.

 

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  • kompetente Betreuung im Schadenfall

FAQ - Vermögensschadenversicherung

Wo ist man versichert?

Die Haftung für Vermögensschäden umfasst in der Regel Schadensersatzansprüche in Deutschland und Europa. So sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Dienstleistungen im Ausland erbringen. Je nach Tarif besteht die Abdeckung sogar weltweit mit Einschränkungen in den USA und Kanada.

 

Wer ist mitversichert bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Als Mitversicherer gelten alle Mitarbeiter, die im offiziellen Namen des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören: Geschäftsführer und Geschäftsführer (kein Ersatz für eine selbstständige D&O-Versicherung!) Fest angestellte und selbstständige Mitarbeiter, Praktikanten, Volontäre, Aushilfspraktikanten und Studenten arbeiten, Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen, die von Subunternehmern beauftragt wurden.

 

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe?

Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.

 

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Kosten einer Haft­pflichtversicherung hängt hauptsächlich davon ab, wie hoch das Risiko ist, dass Ihr Unternehmen einen Schaden verursacht. Die Gefahrenstufe wird von vielen verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu können unter anderem gehören:

  • Ihr Tätigkeitsbereich
  • Ihre Mitarbeiterzahl
  • Ihr Jahresumsatz


Zusätzlich eine zusätzliche Sachschaden-Haft­pflichtprämienhöhe Abhängig von der gewählten Deckung und den Geschäftsrechten. Mit anderen Worten, je niedriger die Deckungs­summe und je höher der Selbst­behalt, desto niedriger Ihre Prämien. Was den Abzug betrifft, müssen Sie darauf achten, dass er nicht zu hoch ist, um Ihr Unternehmen nicht unnötig finanziell zu belasten. Für jede Forderung gilt ein Abzug.


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