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Die IT-Haftpflicht ist eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für freiberufliche IT-Profis und deren Risiken. IT-Unternehmen oder Privat: die IT-Haftpflicht schützt Sie, wenn ein Dritter einen von Ihnen zu vertretenden Schaden erleidet. Im Schadensfall wird Ihre Versicherung für Sie eingreifen und den Kläger entschädigen. Die IT-Haftpflicht ist eine kombinierte Versicherung, die neben dem eigentlichen Vermögensschaden auch Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden abdeckt. Das bedeutet, dass sie die Schutzhaftung für Vermögensschäden mit der zivilrechtlichen Haftung kombiniert. So sind Sie optimal und persönlich abgesichert.
Sind Sie am Anfang Ihrer Softwareentwicklungskarriere? Führen Sie als IT-Experte ein erfolgreiches IT-Unternehmen? Dabei spielt es keine Rolle, in welchem IT-Bereich Sie tätig sind und ob Sie in Voll- oder Teilzeit freiberuflich IT betreiben: Es besteht immer die Gefahr, dass Ihre Kunden Schaden nehmen. Dabei kann es sich um Vermögens- und Sachschäden, aber auch um Personenschäden handeln. Als Führungskraft sind Sie für die finanziellen Folgen und Folgen verantwortlich. Die IT-Haftpflicht (auch bekannt als IT-Berufshaftpflicht, IT-Haftpflicht oder IT-Versicherung) schützt Sie vor Berufshaftpflichtrisiken und bildet somit die Grundlage für alle IT-Unternehmen und Freiberufler, die ihre Unabhängigkeit garantieren.
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Das Risiko einer unbeabsichtigten Schädigung Ihrer Kunden wird oft unterschätzt. Als IT-Professional tragen Sie besondere Haftungsrisiken. Oft müssen Sie technisch einwandfreie Arbeitsergebnisse liefern und gleichzeitig enge Fristen einhalten, um Kundenanforderungen zu erfüllen. Überall lauern Risiken, die Prozesse lahmlegen können, z. B.:
Wenn Ihr Kunde tatsächlich mit den Ergebnissen nicht zufrieden ist, drohen ernsthafte finanzielle Konsequenzen. Denn wenn Sie Ihren Kunden entgangenen Gewinn oder unvorhergesehene Mehrkosten bescheren, könnten Sie haftbar gemacht werden und Schadensersatzforderungen geltend machen, die schnell Ihre Existenz bedrohen können. Schäden in sechsstelliger Höhe sind keine Seltenheit, wie das folgende Beispiel zeigt:
Backup-Fehlerbeispiel
Ein Dienstleister, der professionellen Fotografen die Möglichkeit bietet, Bilder in einer Cloud zu bearbeiten und zu organisieren. Bilder werden auf dem eigenen Server des Dienstleisters gespeichert und durch regelmäßige Datensicherungen gesichert. Jede Nacht werden alle Backups in das Testsystem eingespielt und sorgen dafür, dass sie weiterhin funktionieren. Nach dem Ausfall der Festplatte werden die Daten wie gewohnt aus dem Backup wiederhergestellt. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Metadaten des Fotos (einschließlich Autor, Erstellungsdatum, Alt-Text) derzeit nicht korrekt sind. Sie werden in einer anderen Datenbank gespeichert, aber von einem Skript überschrieben, das mit Sicherungen aus der Testdatenbank fehlschlägt. Testsysteme haben immer einwandfrei funktioniert, aber die Richtigkeit der Metadaten wurde nie verifiziert. Der Kunde erlitt bei der 500.000-Euro-Bestellung einen erheblichen finanziellen Verlust, weil er Tausende von Fotos nicht mehr korrekt angeben konnte oder Metadaten neu eingeben musste.
Die IT-Haftpflichtversicherung wird individuell auf die Bedürfnisse Ihrer freiberuflichen Tätigkeit zugeschnitten. Dieses Konzept berücksichtigt einerseits, ob Sie ein IT-Unternehmen mit Angestellten führen oder als IT-Freiberufler tätig sind. Ansonsten berücksichtigt jede einzelne IT-Haftpflichtversicherung die spezifischen Risiken Ihres jeweiligen abzudeckenden IT-Berufs. Wenn Sie beispielsweise als Webdesigner arbeiten, können Sie eine Piraterieversicherung in Ihren IT-Haftpflicht-Serviceplan aufnehmen. Wenn Sie IT-Berater sind und für Unternehmen der Medizin- und Labortechnikbranche tätig sind, benötigen Sie aufgrund des erhöhten Risikos der Leistungserbringung einen besonderen Schutz für hieraus entstehende Schäden. Nur so ist man im Schadensfall richtig geschützt.
IT-Haftung umfasst die folgenden übergeordneten Konzepte für IT-Tätigkeiten:
BAUSTEINE
Absicherung: echte Vermögensschäden (finanzieller Nachteil) Dritter
mit abgesichert: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche / vertragliche Verpflichtung
Absicherung: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden Dritter
mit abgedeckt : passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche Verpflichtung
Es besteht keine Versicherung für:
Aber auch bei den folgenden Punkten wird kein Versicherungsschutz gewährt:
Wie viel Sie in die IT-Haftpflichtversicherung einzahlen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach:
Diese wiederum hängen ab:
Je höher Ihr Umsatz, desto höher die jährlichen IT-Haftpflichtkosten. Die eingetragene Rechtsform Ihres IT-Unternehmens (selbstständig, UG, GbR, PartG, Ltd., GmbH) ist nicht zwingend ausschlaggebend.
Auch die Wahl der Deckung bzw. Deckung muss individuell betrachtet werden. Entscheidend ist der potenzielle Schaden, der Ihren Kunden zugefügt werden kann. Zur Orientierung sollten daher immer folgende Punkte in die Bewertung einfließen:
mögliche Schadenshöhen und Kundenbetriebsgröße.
Ja, Ihre bestehende IT-Haftpflichtversicherungssumme kann auch nachträglich angepasst werden. Zum Beispiel, wenn sich Ihre Auftragslage ändert und Sie ein größeres Projekt annehmen. Sie müssen nach dem Anpassen nicht lange warten, Sie haben vollen Schutz.
Auch der Verlust von Schlüsseln und Codekarten kann über das EDV-Haftpflichtmodul „Berufshaftpflicht“ abgedeckt werden. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass diese Dienstleistung auch in Ihrer Gebührenordnung enthalten ist.
Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.
Ja, neben allen Mitarbeitern sind auch Auftragnehmer, die für Kunden im Auftrag Ihres IT-Unternehmens tätig sind, automatisch von Ihrer IT-Haftpflicht erfasst.
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