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Auch als Zahnarzt ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Die Landeszahnärztekammer schreibt es vor sich entsprechend zu versichern und dies auch nachzuweisen. Außerdem müssen Zahnärzte an Schäden Dritter aufkommen und sollten sich auch dafür schützen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor allem davor, persönlich Kosten tragen zu müssen. Vor allem bei Personenschäden können die Versicherungssummen immens sein.
Da Sie das Risiko haben, Patienten körperlich zu schaden, ist es vor allem als Zahnarzt sehr wichtig eine Berufshaftpflicht zu haben. Ob es eine Zahnfüllung oder eine Operation ist: machen Sie einen Fehler und das Leiden wird verschlimmert, kann der Patient Schadenersatz einfordern.
Diese Kosten trägt dann die Berufshaftpflichtversicherung. Hier ist es egal, ob es sich um einen Personenschaden, einen Sachschaden oder einen Vermögensfolgeschaden handelt.
Es sind alle Tätigkeiten, die durch Ihren Beruf als Zahnarzt verursacht werden, durch eine Berufshaftpflicht abgesichert. Um alle Risiken in die Versicherung mit einzubinden, ist es wichtig alle Aufgaben im Voraus zu besprechen und abzudecken.
Die angegebenen Tätigkeiten werden dann mit in den Verischerungsvertrag aufgenommen. Werden bei Ihnen in der Praxis auch operative Eingriffe übernommen? Wird geröntgt? Was gibt es sonst für Apparaturen?
Solche Fragen sollten im Vorraus geregelt werden. Zusätzlich zu den Risiken, die durch die normale zahnmedizinische Behandlung einhergehen, sollte das Eigentum der Patienten auch versichert werden. Wenn z. B. mal was beschädigt oder auch gestohlen wird, ist dies auch mit der Haftpflich versichert.
Auch in den spezielleren Gebieten der Zahnmedizin sollten Sie absichern!
Zum Beispiel als Kieferorthopäde oder Gesichtschirurg. Mit unsrem Vergleich machen wir Ihnen für alle Fachrichtungen das passende Angebot! Maßgeschneidert auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Die Landeszahnärztekammer schreibt zwar vor, dass eine Berufshaftpflicht abgeschlossen werden muss, allerdings nicht wie hoch die Deckungssumme sein soll. Dies kann jeder für sich selbst entscheiden.
Im Bereich der Zahnmedizin besteht natürlich das Risiko Patienten zu verletzen. Schmerzensgelder sind in der Regel sehr hoch. Daher sollte auch die Deckungssumme recht hoch angesetzt sein. Wir empfehlen mindestens drei bis fünf Millionen Euro.
Bei der Zusammensetzung der Kosten spielt die Deckungssumme und die genaue Tätigkeit eine große Rolle. Hier spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Die Beitragshöhe wird auch daurch bestimmt, ob es sich um einen niedergelassenen Zahnmediziner handelt, er in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten oder ob er auf Honorarbasis arbeitet.
Mit diesen Details und Angaben berechnen wir Ihnen gern Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte.
Bei Aufgabe Ihrer Zahnarztpraxis haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Beiträge für die Berufshaftpflicht müssen nur so lange gezahlt werden, wie Sie auch selbstständig tätig sind.
Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles weitere kümmert sich dieser dann.
Schauen Sie sich gern unseren Rechner an! Hier kann alles ganz einfach und kostenlos angegeben werden. Falls etwas doch nicht selbsterklärend ist oder sich Fragen ergeben, melden Sie sich gern bei uns. Per Telefon oder aber auch per E-Mail.
Sie sind versichert, der Tarif ist Ihnen allerdings zu teuer?
Gern schauen wir für Sie nach einer günstigeren Alternative!
*niedergelassen
auch für Angestelle Zahnärtzte und Assistenzärtzte möglich
Paxisinhaber z.B ab 647,39€ p.a (mit 2 Angestellten) 5 mio. Versicherungssumme |
Praxisinhalber z.B ab 300,01€ p.a (ohne Mitarbeiter) 5 mio. Versicherungssumme |
VERSICHERUNGSUMFANG (AUSZUGSWEISE)- STAND 1.4.2021 Top-Schutz-Garantie (Besserstellungsklausel) - Tätigkeitsschäden (auch Datenlöschungs-/Neuordnungskosten) - Be- und Entladeschäden/Leitungsschäden - Labor für den Eigenbedarf - Laborkosten zur Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbehalt 10 % mind. 50 € max. 500 € - Kosmetische Zahnbehandlung - Mitversichert ist gelegentliche ärztliche Tätigkeit als Gutachter, Vertretung, Notdienst, bei Veranstaltungen, im Bekanntenkreis - Konventionelles Produkthaftpflichtrisiko - Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5-Jahre - Ausübung der beruflichen Tätigkeit inkl. Hausbesuche (europaweit- ohne Auslandspraxis) - Vermögensschäden wegen öffentlich-rechtlicher Ansprüche aus versehentlicher Alarmauslösung, aus Konsiliar- und gelegentlicher Gutachtertätigkeit |
Ein Zahnarzt sieht einem Patienten 2 Zähne. Dies sei medizinisch notwendig. Normalerweise gibt es ein Dokument, welches auf mögliche Risiken hinweist, das dem Patienten ausgehändigt wird. Der Zahnarzt vergisst in diesem Fall das Dokument und weist den Patienten auch sonst nicht auf Risiken hin. Bei der Behandlung kommt es zu Komplikationen. Der Patient wusste nicht, dass diese Kompikationen auftreten können. In diesem Fall übernimmt die Verufshaftpflichtversicherung des Arztes.
Ein Patient möchte sich die Zähne bleachen lassen. Bei der Vorbereitung der Behandlung kippt die Flüssigkeit, die zum aufhellen der Zähne bereit steht, um und versaut die Kleidung des Patienten. Auch hier übernimmt die Berufshaftpflicht.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist gerade auch für Zahnärzte sinnvoll, da die Tätigkeit mit vielen Risiken verbunden sein kann. Daher ist ein guter Versicherungsschutz wichtig. Dabei kann der Umfang der Versicherung variieren und den Wünschen individuell angepasst werden. Dabei kann die Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden umfassen.
Ja, sowohl angestellte Zahnärzte als auch angestellte in einer Zahnarztpraxis benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist in der Rege durchbrennen Arbeitgeber abgedeckt, kann allerdings vom Arbeitnehmer ergänzt und erweitert werden.
Ja, Behandlungsfehler und Fehler bei der Beratung können bei der Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Dies fällt in den Bereich der Personenschäden, welcher in die Berufshaftpflichtversicherung integriert werden kann.
Folgende Fehler können durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden:
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