Eine Arztpraxis ohne Arzt oder eine Kanzlei ohne Inhaber? Undenkbar. Fällt einer der entscheidenden Personen aufgrund von Krankheit oder Verletzung aus und die Arbeitsabläufe können nicht weiter wie gewohnt ausgeübt werden, kommt die Betriebsausfallversicherung zum Einsatz. Die Police schützt in erster Linie die zentrale Person, welche für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zuständig ist. In den meisten Fällen ist dies der Inhaber selbst. Fällt diese Person aus genannten Gründen aus, unterstützt die Versicherungsgesellschaft den Betrieb mit finanziellen Mitteln. Um die Leistungen im Fall der Fälle zu erhalten, müssen unlängst einige Faktoren beachtet werden:
- Die Versicherung sollte auf die Besonderheiten des Betriebs zugeschnitten sein
- Die Angaben des Versicherungsnehmers müssen stets korrekt angegeben sein
- Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering vereinbart werden
- Die Haft- bzw. Karenzzeit sollte möglichst lang ausfallen
Der Kostenaufwand durch eine betriebliche Unterbrechung kann schnell eine beachtliche Summe erreichen. Aus diesem Grund wird häufig nicht nur die Betriebsausfallversicherung abgeschlossen, sondern ebenfalls die Betriebsunterbrechungsversicherung. In Kombination erhalten Sie damit ein vollumfängliches Gesamtpaket. Die Policen bieten Ihnen Leistungen bei Sachschäden und bei Krankheit des Inhabers.
2. Die Leistungen einer Betriebsausfallversicherung
Im nachfolgenden Teil befassen wir uns mit dem wichtigsten Punkt. Die Leistungen.
Welche Zahlungen können Sie Betriebsausfall erwarten?
Bei Vertragsabschluss wird zwischen den Vertragsparteien eine festgelegte Ausgleichssumme vereinbart. Diese Ausgleichssumme wird zur Kostendeckung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Mit Hilfe der Zahlung sollen folgende Kosten gedeckt werden:
- Fortlaufende Kosten (Löhne, Miete, Provisionen)
- Ausbleibende Gewinne und Umsätze
- Die Kosten für eine geeignete Vertretung
Welchen Zeitraum deckt der Versicherer ab?
In der Regel wird bei Vertragsabschluss neben der Ausgleichssumme ein Tagessatz vereinbart. Dieser wird in den meisten Fällen nach Eintritt des Schadens, 12 Monate lang ausgezahlt. Dieser Zeitraum wird fachlich auch Haftzeit genannt. Sofern eine Versicherungssumme vereinbart wurde, wird diese durch 365 Tage geteilt, um den Tagessatz entsprechend zu errechnen.
Neben der Haftzeit gibt es auch noch die Karenzzeit. Die Karenzzeit gibt an ab welchem Zeitpunkt die Leistungen gezahlt werden. Ist eine Karenzzeit von 14 Tagen angegeben, werden die Leistungen bei Betriebsausfall, erst ab dem 15 Tag ausgezahlt.
Good-to-know:
- In Abhängigkeit des Anbieters, kann auch ein Ausfall von 50 - 70 % genügen, um Leistungen von der Versicherungsgesellschaft zu erhalten. In dem Fall erhalten Sie die Leistungen bis der Betrieb wieder vollständig hergestellt ist.
3. Welche Gefahren abgesichert sind und welche nicht?
Nachfolgend kurz und knapp aufgeliedert,welche Fälle abgedeckt sind und welche nicht.
Abgesichert sind:
- Ausfall aufgrund von Krankheit
- Ausfall aufgrund eines Unfalls
- Ausfall aufgrund verordnetet Quarantäne*
* aufgrund der Corona-Pandemie und dem erhöhten Risikopotential kann es bei einem Neuabschluss, zeitweise zu Preiserhöhungen und Leistungseinschränkungen kommen.
Nicht abgesichert sind:
- Ausfall aufgrund von Vorsatz
- Ausfall aufgrund eines Krieges oder kriegsähnlichen Ereignissen
- Ausfall aufgrund von Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Die Absicherungen können durch die folgenden Erweiterungen ergänzt werden:
4. Kostenübersicht
Bei der Betriebsausfallversicherung sind bestimmte Faktoren letztendlich entscheidend für den voraussichtlichen Beitrag.
Nachfolgend eine Übersicht der Faktoren:
- Personalkosten
- Haftzeit
- Karenzzeit
- Betriebskosten
- Einrichtungskosten
- Finanzierungskosten und Steuern
- Versicherungssumme
- Zusatzleistungen
- Sowie weitere fortlaufenden Kosten
Ein durchschnittlicher Monatsbetrag lässt sich aufgrund der Faktoren schwer definieren. Um Ihnen jedoch ein Ansatz zu vermitteln können wir Ihnen das folgende Beispiel nennen:
Der Betrieb wird von einem Inhaber geführt und beschäftigt zwei Vollzeitangestellte. Die Versicherungssumme beträgt 50.000 €. Die Haftzeit beträgt 12 Monate und die Karenzzeit 21 Tage.
In diesem Beispiel wird eine Beitragsgebühr von 846,74 € jährlich / 72,06 € monatlich, kalkuliert.
Unser Tipp: Vermeiden Sie unbedingt eine Unterversicherung! In der Regel können Sie einen sogenannten Nachhaftungsbetrag vereinbaren. Dieser ermöglicht es Ihnen am Ende eines die Versicherungssumme um 30 bis 50 % zu erhöhen. Die Summe kann ebenfalls abgesenkt werden. Am Ende des Versicherungsjahres wird Ihnen die Prämie erhöht oder eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt.