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Berufshaftpflichtversicherung Ärzte

 

1. Die Berufs­haft­pflichtversicherung für Ärzte ist Pflicht

Um eine Berufshaftpflicht kommen Sie als Arzt nicht drum rum. Einmal ist es eine Vorgabe der Landesärztekammern, dass die Mitglieder versichert sind und dann ist es für jeden Arzt so wichtig, sich und seine Existenz mit dieser Versicherung zu schützen. In den letzten Jahren  gab es immer mehr und immer höhere Schadensersatzanforderungen gegen Mediziner. 

Für jede Betriebsart gibt es eine passende Versicherung. 

Hier ein paar Beispiele. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Allgemeinarzt

Anästhesist

Assistenzarzt

Augenarzt

Chefarzt

Chirurg

Frauenarzt

Hausarzt

Hautarzt

HNO-Arzt

Internist

Kardiologe

Kinderarzt

Nervenarzt

Notarzt

Neurologe

Zahnarzt

Oberarzt

Onkologe

Orthopäde

Pathologe

Psychiater

Radiologe

Rheumatologe

Tierarzt

Urologe

 

 

2. Welche Schäden sind für Ärzte versichert?

Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden.  Ärzte sind somit gegen Schadensersatzforderungen Dritter versichert.

Welche Risiken hier genau abgesichert sind, muss individuell nach Fachrichtung festgelegt und geregelt werden. Das Risiko ist beispielsweise bei einem Chirurgen viel höher als bei einem Tierarzt. 

 

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3. Wann genau übernimmt die Berufshaftpflicht für Ärzte und wann nicht?

Ein Schaden entsteht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Arzt. Dann greift die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Allerdings ist die Fachrichtung des Arztes, wie oben erwähnt, auch sehr entscheidend und wichtig. Die Tätigkeiten und somit auch die Risiken sind viel zu verschieden. Die Übernahme fachfremder Aufgaben könnte aber auch im Versicherungsvertrag festgelegt werden.

Die Haft­pflicht deckt außerdem nur Geräte ab, die in der Heilkunde auch zugelassen sind. Auch bei Medikamenten gilt dies. Sollte hier anders praktiziert werden, muss das vorher abgesprochen werden.

Berufshaftpflicht für Praktikanten: Assistenzärzte oder Ärzte 

Ein Krankenhaus hat natürlich auch eine Haft­pflichtversicherung abgeschlossen. Jedoch ist nicht gesagt, dass Praktikanten hier mit eingeschlossen sind. Dies ist vor Antritt der Stelle zu klären. Ansonsten muss der Arzt im Praktikum sich selbst mit einer Haft­pflicht absichern. Auch Medizinstudenten sollten sich ver­sichern. 

Sprechen Sie uns gern zu diesem Thema an.

 

4. Welche Deckungs­summen sollten gewählt werden?

Es handelt sich bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte um eine Pflichtversicherung. Allerdings sind trotzdem keine Deckungs­summen, die man mindestens einhalten sollte, vorgegeben. Um im Schadenfall nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, empfehlen wir eine hohe Deckungs­summe zu wählen. Wir raten drei bis fünf Millionen Euro. Hört erst viel an, wenn allerdings ein Per­sonenschaden entstanden ist, wir man dies brauchen.

Um eine gute Berufshaftpflicht für Ärzte abzuschließen ist es wichtig, unter Berücksichtigung der Deckungs­summe und der genauen Tätigkeit des Arztes. Hier sollte man ver­gleichen und sich beraten lassen. Wir sind für Sie da!

 

5. Beispiele für Versicherungsschäden

Schmuckstück entwendet

Vor der Untersuchung muss ein Patient beim Kardiologen seine Wertsachen ablegen. Niemand schaut auf die teuren Schmuckstücke des Patienten und plötzlich sind sie weg. Der Mann macht die Praxis dafür verantwortlich. Die Berufshaftpflicht des Arztes übernimmt die Kosten der Schadensersatzansprüche.

 

Allergische Reaktion

Ein Hausarzt verschreibt seinem Patienten infolge einer Infektion Antibiotiker. Allerdings vergisst er nach Allergien zu fragen. Der Patient nimmt die Medikamente, wie verschrieben, ein. Er reagiert allergisch und erleidet einen Schock. Für die Behandlung muss er ins Krankenhaus. Die Krankenkasse des Patienten fordert Schadensersatz und die Berufshaftpflicht des Arztes kommt für die Kosten auf.

 

6. Sonderkündigungs­recht 

Im Falle einer Praxisaufgabe ist es natürlich möglich die Haft­pflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wie man auch selbstständig ist.

Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.

 

7. Wichtige Versicherungen für Ärzte:

Gewerblich:

  • Praxisausfall
  • Rechtsschutz
  • Geschäftsinhalt
  • Elektronik

 

Privat:

  • Berufs­unfähig­keitsversicherung
  • Private Kranken­versicherung
  • Private Unfall­ver­si­che­rung
  • Lebensversicherung

 

8. Jetzt wechseln und sparen!

Schauen Sie sich gern unseren Rechner an! Hier kann alles ganz einfach und kostenlos angegeben werden. Falls etwas doch nicht selbsterklärend ist oder sich Fragen ergeben, melden Sie sich bei uns. Per Telefon oder aber auch per E-Mail.

Sie sind versichert, der Tarif ist Ihnen allerdings zu teuer?

Gern schauen wir für Sie nach einer günstigeren Alternative!


FAQ - Berufshaftpflicht Arzt

Benötigen alle Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung?

Grundsätzliche ist eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Arzt, egal ob im Krankenhaus, Freiberufler oder niedergelassene Ärzte, sinnvoll. In der Regel sind Angestellte Ärzte über ihren Arbeitgeber bereits versichert. Dies gilt auch für Ärzte während des Studiums. Auch niedergelassenes Ärzte und Freiberufler sollten sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung ver­sichern. Diese bietet ihnen Schutz bei verursachten Schäden zum Beispiel beim Umgang mit Patienten. 

 

In welchen Fällen bietet die Berufshaftpflichtversicherung Schutz?

 Je nach ausgewähltem Versicherungsumfang kann die Berufshaftpflichtversicherung bei Ärzten Sach-, Per­sonen und Vermögensschäden umfassen. Diese beziehen sich auf die Patienten. Damit können Schäden die durch die ärztliche Tätigkeit in der Arztpraxis, Angestellte der Praxis oder Nebentätigkeiten wie der Notdienst abgedeckt werden. Auch die Entwendung oder Diebstahl von Wertgegenständen kann im Versicherungsschutz inbegriffen sein. 

 

Auf was sollte man beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung achten?

Gerade für dieses Berufsfeld können Absicherungen außerhalb der eigenen Praxis oder Arbeitsplatzes wichtig sein. Dabei sind Ärzte auch bei anderen Diensten wie zum Beispiel einer Vertretung für einen anderen Arzt abgesichert. Zusätzlich ist der Bereich der Fahrlässigkeit eine gute zusätzliche Absicherungsmöglichkeit für Ärzte. 

 

Sind auch Behandlungen außerhalb der Praxis in der Berufshaftpflichtversicherung inbegriffen?

Ja, auch Behandlungen Außerhalb der Praxis können durch die Berufshaftpflichtversicherung versichert werden. Dies bezieht sich zum einen auf Erste-Hilfe-Leistungen im Falle eines Notfalls. Außerdem sind berufliche Tätigkeiten im Außendienst wie zum Beispiel der Notdienst im Versicherungsschutz beinhaltet. Zusätzlich können auch Behandlungen im Bekanntenkreis in die Versicherung integriert werden. 


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