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Hebammen sind eine wertvolle Stütze für werdende Eltern. Sie berät vor und nach der Geburt und kümmert sich um die Gesundheit von Mutter und Kind. Einige selbstständige Hebammen bieten auch aktive geburtshilfliche Dienste an. Als Hebamme tragen Sie eine große Verantwortung. Sie gehen das berufliche Risiko ein, Situationen falsch einzuschätzen, die unbeabsichtigte Folgen nach sich ziehen können. Im schlimmsten Fall erleiden Mutter oder Baby Langzeitschäden. Sie sind für die Folgen Ihrer Fehler oder Unterlassungen finanziell verantwortlich. Auch wenn Sie keine Geburtshilfe anbieten, sind Fehler möglich. Daher sind Sie als Hebamme gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Zu den abgedeckten Aktivitäten gehören daher:
Allerdings bietet nicht jede Versicherungsgesellschaft eine Deckung für aktive Entbindungsstationen. Um sich da abzusichern, muss beim Abschluss der Versicherung explizit auf den Bereich der aktiven Geburtshilfe hingewiesen werden.
Ausnahmen sind natürlich Situationen der Erste-Hilfe.
Wir möchten nicht, dass Ihnen das passiert – aber wenn Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben müssen, z. B. Sie haben Sonderkündigungsrechte wegen einer Insolvenz. Das heißt, Sie zahlen Ihre Versicherungsprämien nur so lange, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen zu können, müssen Sie Ihrer Versicherung eine Bestätigung Ihrer Geschäftskündigung zukommen lassen. Liegt Ihr Geschäftskündigungsdatum in der Zukunft, endet der Versicherungsvertrag an diesem Datum. Wenn Ihr Unternehmen abgeschrieben wurde, endet der Vertrag an dem Tag, an dem Ihre Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Unternehmens erhält.
Es kommt z. B. zu folgender Situation: Sie geben einen Babymassagekurs: Sie sind erkältet und glauben, dass Sie nicht mehr ansteckend sind. Einige Babys werden jedoch von Ihnen infiziert. Die Eltern fordern eine Entschädigung von dir. Unter ihnen sind die Eltern des Babys, die selbstständig sind. Sie sollen nun auch Einkommensausfälle ausgleichen, weil ein Elternteil das Kind betreut und zwei Wochen nicht arbeiten kann. Ein anderes Beispiel: Sie besuchen eine Mutter, die vor einer Woche bei ihr zu Hause entbunden hat. Anscheinend steht der Wickeltisch im Wohnzimmer nicht stabil. Sie rütteln leicht daran, um zu sehen, ob er herunterzufallen droht. Der Tisch fällt in eine mit teurem Porzellan gefüllte Vitrine. Sie sollen Schadensersatz für beschädigte wertvolle Sammlerstücke zahlen.
In jedem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung der Hebamme die Kosten. Die Versicherung übernimmt im Bedarfsfall die ärztliche, pflegerische und soziale Betreuung des Geschädigten. Die Hebammenhaftpflicht umfasst auch solche Kosten für den Ersatz sogenannter nicht realer Vermögensschäden, die einem Personen- oder Sachschaden vorausgehen. Versicherungsgesellschaften bezahlen Opfer für Schmerz und Leid, bis hin zu lebenslangem Einkommensschutz.
Darüber hinaus ist die Hebamme dafür zuständig, geltend gemachte Ansprüche zu prüfen und Sie gegen unzumutbare Schadensersatzansprüche zu unterstützen: Gutachter-, Anwalts- und Anwaltskosten werden Ihnen erstattet. Ein weiterer Vorteil mancher Hebammenpflichtkonzepte ist der sogenannte „erweiterte Strafrechtsschutz“.
Das heißt, dass die Versicherung bei den Gerichtskosten finanziell unterstützt, sollte strafrechtlich gegen Sie ermittelt werden. Wenn Ihnen z. B. in Ihrer Tätigkeit als Hebamme fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Allerdings sind vorsätzliche Taten nicht mitversichert.
Bedenken Sie, dass Schadensersatzansprüche auch Monate und Jahre später geltend gemacht werden können. Ein Beispiel: Sie besuchen einen Kurs für postpartale Gymnastik. Der Teilnehmer hat eine Aktion falsch ausgeführt und Sie haben sie nicht korrigiert. Zu Hause trainierte die Frau monatelang mit falscher Körperhaltung und verletzte sich dabei. Sie haben Ihre Tätigkeit als Hebamme nun beendet und Ihre Versicherung gekündigt. Wenn Sie also eine Hebammenhaftpflichtversicherung abschließen, stellen Sie sicher, dass die Police eine sogenannte erweiterte Haftung beinhaltet. Sie haben dann die Möglichkeit, Schäden, die auf Ihre damals versicherte berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind, bis zu einem Zeitpunkt nach Beendigung Ihres Vertrages zu melden.
Generell richten sich die Kosten einer Haftpflichtversicherung danach, wie riskant die Tätigkeit des Versicherten eingeschätzt wird. Genau das ist für Hebammen problematisch: Sie arbeiten in erster Linie mit Menschen, Ihr Berufsrisiko ist also besonders hoch. Da es auch im Beruf zu schweren Körperverletzungen kommen kann, empfiehlt es sich, eine Hebammenhaftpflicht mit hoher Deckungssumme zu versichern. Dieser sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen, damit Sie ausreichend abgesichert sind. Risiko und Deckung, beides Faktoren, die dazu führen können, dass die Haftungskosten für Hebammen in die Höhe schnellen. Umso wichtiger ist es, Angebote für Hebammentätigkeiten zu vergleichen.
Mehr zum Thema Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen finden Sie hier:
Warum der Versicherungsschutz für Hebammen teurer geworden ist (gdv.de)
Eine Hebammenhaftpflicht umfasst Schadensersatzansprüche aus Personenschäden aber auch aus Sachschäden und Vermögensschäden. Die Versicherung übernimmt anerkannte Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die altive Geburthilfe ist nicht mitversichert. Es seie denn, es ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme.
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