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Laut § 67 StBerG ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für einen Steuerberater Pflicht! Sie beraten steuerlich und wirtschaftlich und sollten sich absichern.
Natürlich möchten Sie Ihre Mandanten optimal beraten und unterstützen! In Themen wie der Steuererklärung auch, aber auch in Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Natürlich kann es immer passieren, dass durch eine versäumte Frist oder auch durch eine falsch durchgeführte Beratung ein finanzieller Schaden entsteht.
Hier würde die Berufshaftpflichtversicherung übernehmen.
Ein Steuerberater hat ein sehr hohes Risiko finanzielle Schäden bei Dritten zu verursachen, als andere Berufe. Daher ist man auch gesetzlich verpflichtet, sich abzusichern.
Diese Versicherung nennt man auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Allerdings kann es natürlich auch passieren, dass ein Kunde/Mandant in Ihrer Kanzlei zu Schaden kommt. Sei es ein nasser Boden, auf dem er ausrutscht oder aber auch eine Stolperfalle.
Daher sollten Sie immer darauf achten, dass in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung alle Eventualitäten abgedeckt sind. Vielleicht schließen Sie zusätzlich zu Ihrer Steuerberater-Versicherung noch die Betriebshaftpflichtversicherung mit ab. Dazu beraten wir Sie gern!
Im RundumSchutz einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater sind folgende Leistungen enthalten:
Versicherte Schadensarten:
Beispiele:
Vergessener Hinweis
Ein Steuerberater vergisst seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen, die für ihn ein Steuervorteil bedeuten würde. Da diese Änderung finanziell zu einem Schaden führt, macht der Mandant Haftungsansprüche gegen den Steuerberater geltend. Diese Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Frist versäumt
Durch einen versäumten Widerspruch einer Steuererklärung muss eine Mandantin eine höhere Summe Steuern zurückzahlen. Der Widerspruch wäre berechtigt gewesen und somit besteht die Mandantin auf Schadensersatz. Auch hier übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters.
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Als Steuerberater ist eine individuell erstellte Berufshaftpflichtversicherung unbedingt abzuschließen.
Je höher das Risiko der Mandanten ist, desto höher sollte die Versicherungssumme sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 € (pro Fall). Es ist allerdings nicht sicher, ob man damit immer so hinkommt. Daher sollte man individuell für seine Kanzlei berechnen, welche Versicherungssumme man wählt. Hier stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wir vergleichen für Sie gern die aktuellsten und besten Angebote der Berufshaftpflichtversicherungen und berechnen Ihr Risiko als Steuerberater.
Unabhängige Beratung zur Berufshaftpflicht
Bei Fragen zur Berufshaftpflicht für Steuerberater stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auch bei weiteren Versicherungen für Ihr Unternehmen helfen wir Ihnen gern weiter! Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Seite unter: 02528 418 9797
Mit unserem Online-Rechner können Sie einfach und kostenlos die Angebote für einer Berufshaftpflichtversicherung zu vergleichen und das beste Angebot für Sie herauszufinden
Sollte es der Fall sein, dass Ihre Kanzlei schließen muss, aus welchen Gründen auch immer, gibt es natürlich ein Sonderkündigungsrecht. Die Beiträge der Versicherung müssen nur so lange bezahlt werden, wie Sie auch selbstständig sind.
Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.
Folgende Versicherungen sind außerdem sehr empfehlenswert für Steuerberater:
Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu diesem Thema. Was Sie als Steuerberater und für Ihre Kanzlei wirklich benötigen.
Der Unterschied ist der Versicherungsschutz! Bei der Berufshaftpflichtversicherung sind die reinen Vermögensschäden versichert und bei der Betriebshaftpflicht die Personen- und Sachschäden. Deshalb nennt man die Berufshaftpflicht auch oft Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Es gibt hier keine Standard-Deckungssumme. Diese ist individuell zu ermitteln. Das Risiko des Unternehmens oder des Freiberuflers bestimmt, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll. Ihre Berufshaftpflichtversicherung sollte den großmöglichsten Schaden abdecken können. Das bedeutet: ist das Risiko hoch, sollte auch die Versicherungssumme hoch sein!
Es gibt keine Wartezeit bei der Berufshaftpflicht.Die Versicherung ist abgeschlossen und der Schutz gilt direkt.
Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.
Kommt drauf an. Es kommt natürlich auf den Versicherer und den Tarif an.
Nachfolgend Beispiele für versicherte Eigenschäden:
Ob diese Schäden in Ihrem Vertrag inbegriffen sind, muss geprüft werden.
Sie haben Besseres zu tun, als sich den lieben langen Tag mit Versicherungen zu beschäftigen! Wir übernehmen für Sie!
Testen Sie gern unseren Service und überzeugen Sie sich!
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Wir sind jahrelang in der Branche tätig und unterstützen Sie bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.
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