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Für den Rechtsanwalt ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Laut §51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) muss sich ein Rechtsanwalt gegen Vermögensschäden absichern. Dieser entstandene Schaden muss sich natürlich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben. Die Versicherungssumme muss mindestens bei 250.000 Euro liegen.
Braucht jeder Anwalt eine Berufshaftpflicht?
Auf jeden Fall! Dies ist auch in der Anwaltsordnung festgelegt. Die Zulassung als Anwalt gibt es auch nur, wenn man eine entsprechende Versicherung nachweisen kann. Wenn der Versicherungsschutz erlischt, wird die Zulassung einem wieder entnommen.
Auch angestellte Anwälte müssen eine Berufshaftpflicht haben!
Sie sind als Angestellter zwar zum Teil über Ihren Arbeitgeber abgesichert, aber diese Versicherung übernimmt nicht den vollständigen Schutz. Da Sie aber angestellt sind, gibt es günstigere Konditionen bei einigen Tarifen. Kontaktieren Sie uns dazu gern!
Man weiß nie was kommt! Aber sollte es der Fall sein und Sie müssen Ihre Kanzlei aufgeben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für die Berufshaftpflicht. Die Beiträge für diese Versicherung müssen nur solange gezahlt werden, wie man auch tätig ist. Eine Info mit der Bestätigung der Gewerbeabmeldung an Ihren Versicherer reicht, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet eigentlich nur die Absicherung gegen reine Vermögensschäden. Vermögensschäden, sind Schäden, die nur finanziell sind und durch Dritte entstanden sind. Hier nennt man die Haftpflicht dann auch Vermögensschadenhaftpflicht.
Der Berufsgruppe der Anwälte empfehlen wir allerdings immer, sich auch gegen Personen- und Sachschäden zu versichern. Hier sichert man sich ab, wenn zum Beispiel mal ein Kunde in der Kanzlei stolpert. Entweder man bezieht diese Eventualitäten in die Berufshaftpflicht mit ein oder man schließt zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.
Worauf sollte man beim Abschluss achten:
Alle Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit verursacht werden!
Die Berufshaftpflicht für Anwälte gilt auch für folgende Tätigkeiten:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Es gibt ein paar Tätigkeiten, die von den Versicherern nicht in der Berufshaftpflicht mitversichert sind, wie z. B. Beratungen, die nicht nach europäischen Recht stattfinden. Außerdem zahlt die Haftpflicht nicht, wenn eine bewusste Pflichtverletzung durch das Personal entsteht.
Bei der Beratung eines Klienten bezüglich eines Vertrags vergessen Sie auf einen wichtigen Hinweis zum Haftungsausschluss hinzuweisen. Mehrere Kunden dieses Klienten können dadurch das Unternehmen in Haftung nehmen. Hier zahlt die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts.
Durch einen nicht geöffneten Brief wird eine Frist versäumt. Dadurch wird ein Prozess verloren und der Klient erleidet einen finanziellen Schaden. Auch in diesem Fall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungsleistungen sollten individuell auf Sie als Anwalt und Ihre genaue Tätigkeit abgestimmt sein. Hier ein paar Leitfragen, die beantwortet werden sollten:
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Schauen Sie sich gern unseren Rechner an! Hier kann alles ganz einfach und kostenlos angegeben werden. Falls etwas doch nicht selbsterklärend ist oder sich Fragen ergeben, melden Sie sich gern bei uns. Per Telefon oder aber auch per E-Mail.
Sie sind versichert, der Tarif ist Ihnen allerdings zu teuer?
Gern schauen wir für Sie nach einer günstigeren Alternative!
Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung von Anwälten können je nach gewähltem Umfang variieren. In der Regel liegt eine Berufshaftpflichtversicherung in diesem Berufsfeld bei einer Mindestversicherungssumme von ca 250.000 Euro.
Zum einen ist die Berufshaftpflichtversicherung wichtig, da sie den nötigen Schutz für die Ausübung des Berufes gewährleistet. Daher ist in diesem Beruf die Berufshaftpflichtversicherung auch eine Voraussetzung um die Zulassungsurkunde zu erhalten.
Auch angestellte Anwälte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel sind diese über ihren Arbeitgeber mitversichert. Häufig benötigen angestellte Anwälte allerdings eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung, da sie über den Arbeitgeber nicht umfassend genug geschützt sind. Für diese Fälle bieten Versicherungen häufig auch spezielle Angebote mit gewissen Vergünstigungen an.
Anwälte sind mit der Berufshaftpflichtversicherung finanziell vor Vermögensschäden geschützt. Dies umfasst zum Beispiel Beratungsfehler. Dazu kann die Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich auch auf Sach- und Personenschäden ausgeweitet werden.
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