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Ob Polizist oder verbeamteter Lehrer: die Verantwortung ist bei beiden Berufen sehr groß und Fehler bedeuten häufig weitreichende Schäden, die auch sehr teuer werden können. Entscheidungen müssen in diesen Berufen meist schnell getroffen werden und wenn es dann nicht die richtige war, reicht meist eine Versicherung über den Arbeitgeber nicht aus. Eine zusätzliche Absicherung wäre eine Diensthaftpflichtversicherung (für Angestellte im öffentlichen Dienst).
Der Oberbegriff ist die Diensthaftpflicht und die Berufshaftpflicht. Beide sind quasi berufliche Haftpflichtversicherungen. Die Diensthaftpflicht ist für Angestellte im Dienst, also im öffentlichen Dienst. Die Berufshaftpflicht dagegen ist für Selbstständige oder bestimmte Berufsgruppe abzuschließen. Viele Arbeitnehmer sind direkt über den Arbeitgeber versichert, hier ist dann eine zusätzliche Versicherung nicht notwendig.
Berufsgruppen im öffentlichen Dienst:
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Eine private Haftpflichtversicherung reicht für die Absicherung im Dienst nicht aus. Eine private Haftpflicht haftet bei Schäden in der Freizeit, beruflich wird dann separiert. Man kann bei den Versicherern häufig die Amtshaftpflicht oder Diensthaftpflicht als Baustein der Privathaftpflicht abschließen.
Um sich zusätzlich abzusichern, ist es ratsam eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diese Diensthaftpflicht schützt vor Personenschäden und Sachschäden im Dienst. Vom verlorenen Schlüssel von der Wache bis zu einer verletzten Person, die durch einen Fehler geschädigt wurden, alles das kann passieren und sollte dann auch abgesichert sein. Schadensersatzansprüche Dritter werden somit von der Beamtenhaftpflicht übernommen.
Um reine Vermögensschäden abzudecken, ist es ratsam eine Vermögensschadenhaftpflicht (für den öffentlichen Dienst) abzuschließen. Hier darf kein Sachschaden oder Personenschaden Auslöser für den Vermögensschaden sein. Die Summen für diese Schäden sind meist sehr hoch und man sollte sich dagegen absichern, um nicht privat zu haften.
Wird im Dienst die Amtspflicht verletzt, ist der Dienstherr (lt. Haftpflicht) für den Schaden verantwortlich. Jedoch ist dies bei kleineren Vergehen der Fall. Kann eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wird der Dienstherr dem nachgehen und dies prüfen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Angestellte im Dienst seine Sorgfaltspflicht verletzt und waren nicht sorgfältig und vorsichtig genug. Dies kann man aber auch im Gesetzbuch nachlesen: § 276 BGB
Dann gibt es da noch den Vorsatz. Der Schaden war das Ziel. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung nicht und der Schaden muss mit privaten Mitteln bezahlt werden.
Die Kosten für eine Diensthaftpflicht ist recht gering. Allgemein etwas zu Kosten zu sagen ist schwierig, da es auf mehrere Faktoren ankommt, aus der sich der Beitrag zusammensetzt. Jede Diensthaftpflicht muss individuell berechnet werden.
Zusammensetzung der Kosten:
Wenn durch eine Selbstbeteiligung der Schaden zum Teil selbst übernommen wird, kann der Beitrag entsprechend niedriger ausfallen.
Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welchem Betrag die Versicherung den Schaden höchstens übernimmt. Je niedriger die Deckungssumme, desto günstiger die Beiträge.
Bei langen Mindestlaufzeiten bieten die Versicherer häufig auch Rabatte an. Eine lange Bindung bedeutet aber auch weniger flexibel zu sein, vielleicht für neue Angebote.
Wir beraten Sie hierzu gern!
Verletzung der Schweigepflicht
Ein Polizist verletzt seine Schweigepflicht, verletzt damit seine Amtspflicht, indem er Vorstrafen an den Arbeitgeber des Betroffenen weitergibt. Der Arbeitgeber kündigt den Betroffen aufgrund dessen und ist arbeitslos. Hier übernimmt die Diensthaftpflicht den Schadensersatz.
Aufsichtspflichtverletzung
Ein Lehrer kommt seiner Aufsichtspflicht bei einem Klassenausflug nicht nach und ein Schüler verletzt sich. Dieser Personenschaden wird von der Diensthaftpflicht übernommen.
Im Alltag oder stressigen Situationen können einem ganz schnell mal kleine Fehler unterlaufen. Auch kleine Fehler können schon hohe Kosten verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung unterstütz einen bei diesen Kosten und gibt dem Versicherungsnehmer finanziellen Schutz.
Die Berufshaftpflichtversicherung beschreibt den Schutz von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im öffentlichen Dienst kann das zum Beispiel ein verlorener Dienstschlüssel sein oder durch eine Verletzung des Datenschutzes beschrieben werden.
In vielen Fällen ist der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber mitversichert. Wenn einem persönlich der Umfang dieser Versicherung nicht ausreicht, kann man sich privat mit einer zusätzlichen Berufshaftpflichtversicherung absichern.
Da nicht alle Berufshaftpflichtversicherungen den selben Umfang beschreiben, kann schon mal die Frage aufkommen welche Schäden in der Versicherung genau inbegriffen sind. Dies können Sie in ihrem Vertrag nachschauen und vor dem Abschluss festlegen.
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