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Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst

 

1. Diensthaftpflicht oder Berufshaftpflicht? Welche Versicherung für den öffentlichen Dienst?

Ob Polizist oder verbeamteter Lehrer: die Verantwortung ist bei beiden Berufen sehr groß und Fehler bedeuten häufig weitreichende Schäden, die auch sehr teuer werden können. Entscheidungen müssen in diesen Berufen meist schnell getroffen werden und wenn es dann nicht die richtige war, reicht meist eine Versicherung über den Arbeitgeber nicht aus. Eine zusätzliche Absicherung wäre eine Diensthaftpflichtversicherung (für Angestellte im öffentlichen Dienst).

 

Wo ist der Unterschied zwischen Diensthaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Der Oberbegriff ist die Diensthaftpflicht und die Berufshaftpflicht. Beide sind quasi berufliche Haft­pflichtversicherungen. Die Diensthaftpflicht ist für Angestellte im Dienst, also im öffentlichen Dienst. Die Berufshaftpflicht dagegen ist für Selbstständige oder bestimmte Berufsgruppe abzuschließen. Viele Arbeitnehmer sind direkt über den Arbeitgeber versichert, hier ist dann eine zusätzliche Versicherung nicht notwendig.

 

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Berufsgruppen im öffentlichen Dienst:

  • Bauamt
  • Bürgermeister
  • Einwohnermeldeamt
  • Finanzamt
  • Forstamt
  • Gerichtsvollzieher
  • Kranken­ver­si­che­rung (gesetzlich)
  • Jugendamt
  • Krankenschwester/Krankenpfleger
  • Lehrer
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Polizei
  • Rechtspfleger
  • Richter
  • Sozialamt
  • Staatsanwaltschaft
  • Stadt/-Gemeindeverwaltung
  • Standesamt
  • Universitätsprofessor
  • Vermessungsbeamte
  • Wirtschaftsministerium
  • Zoll

 

Eine private Haft­pflichtversicherung reicht für die Absicherung im Dienst nicht aus. Eine private Haft­pflicht haftet bei Schäden in der Freizeit, beruflich wird dann separiert. Man kann bei den Versicherern häufig die Amtshaftpflicht oder Diensthaftpflicht als Baustein der Privathaftpflicht abschließen. 

 

2. Sichern Sie sich als Beamter im Dienst ab!

Um sich zusätzlich abzusichern, ist es ratsam eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese Diensthaftpflicht schützt vor Per­sonenschäden und Sachschäden im Dienst. Vom verlorenen Schlüssel von der Wache bis zu einer verletzten Person, die durch einen Fehler geschädigt wurden, alles das kann passieren und sollte dann auch abgesichert sein. Schadensersatzansprüche Dritter werden somit von der Beamtenhaftpflicht übernommen.

 

Vermögensschaden­haftpflicht im öffentlichen Dienst

Um reine Vermögensschäden abzudecken, ist es ratsam eine Vermögensschadenhaftpflicht (für den öffentlichen Dienst) abzuschließen. Hier darf kein Sachschaden oder Per­sonenschaden Auslöser für den Vermögensschaden sein. Die Summen für diese Schäden sind meist sehr hoch und man sollte sich dagegen absichern, um nicht privat zu haften.

 

3. Wer haftet im Schadensfall?

Wird im Dienst die Amtspflicht verletzt, ist der Dienstherr (lt. Haft­pflicht) für den Schaden verantwortlich. Jedoch ist dies bei kleineren Vergehen der Fall. Kann eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wird der Dienstherr dem nachgehen und dies prüfen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Angestellte im Dienst seine Sorgfaltspflicht verletzt und waren nicht sorgfältig und vorsichtig genug. Dies kann man aber auch im Gesetzbuch nachlesen: § 276 BGB

Dann gibt es da noch den Vorsatz. Der Schaden war das Ziel. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung nicht und der Schaden muss mit privaten Mitteln bezahlt werden.

 

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4. Wie teuer ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Diensthaftpflicht ist recht gering. Allgemein etwas zu Kosten zu sagen ist schwierig, da es auf mehrere Faktoren ankommt, aus der sich der Beitrag zusammensetzt. Jede Diensthaftpflicht muss individuell berechnet werden.

Zusammensetzung der Kosten:

  • Selbstbeteiligung

Wenn durch eine Selbstbeteiligung der Schaden zum Teil selbst übernommen wird, kann der Beitrag entsprechend niedriger ausfallen.

  • Deckungs­summe

Die Deckungs­summe bestimmt, bis zu welchem Betrag die Versicherung den Schaden höchstens übernimmt. Je niedriger die Deckungs­summe, desto günstiger die Beiträge. 

  • Mindestlaufzeit: 

Bei langen Mindestlaufzeiten bieten die Versicherer häufig auch Rabatte an. Eine lange Bindung bedeutet aber auch weniger flexibel zu sein, vielleicht für neue Angebote.

 

Wir beraten Sie hierzu gern!

 

5. Schadenbeispiele

 

Verletzung der Schweigepflicht

Ein Polizist verletzt seine Schweigepflicht, verletzt damit seine Amtspflicht, indem er Vorstrafen an den Arbeitgeber des Betroffenen weitergibt. Der Arbeitgeber kündigt den Betroffen aufgrund dessen und ist arbeitslos. Hier übernimmt die Diensthaftpflicht den Schadensersatz.

 

Aufsichtspflichtverletzung

Ein Lehrer kommt seiner Aufsichtspflicht bei einem Klassenausflug nicht nach und ein Schüler verletzt sich. Dieser Per­sonenschaden wird von der Diensthaftpflicht übernommen.

 

6. Weitere Versicherungen im öffentlichen Dienst

 


FAQ - Berufshaftpflicht Öffentlicher Dienst

Warum benötigt man im öffentlichen Dienst eine Berufshaftpflichtversicherung?

Im Alltag oder stressigen Situationen können einem ganz schnell mal kleine Fehler unterlaufen. Auch kleine Fehler können schon hohe Kosten verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung unterstütz einen bei diesen Kosten und gibt dem Versicherungsnehmer finanziellen Schutz. 

 

Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen?

Die Berufshaftpflichtversicherung beschreibt den Schutz von Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im öffentlichen Dienst kann das zum Beispiel ein verlorener Dienstschlüssel sein oder durch  eine Verletzung des Datenschutzes beschrieben werden. 

 

Ist durch seinen Arbeitgeber Berufshaftpflichtversichert?

In vielen Fällen ist der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber mitversichert. Wenn einem persönlich der Umfang dieser Versicherung nicht ausreicht, kann man sich privat mit einer zusätzlichen Berufshaftpflichtversicherung absichern. 

 

Woher weiß ich welche Schäden von meiner Berufshaftpflichtversicherung übernommen werden?

Da nicht alle Berufshaftpflichtversicherungen den selben Umfang beschreiben, kann schon mal die Frage aufkommen welche Schäden in der Versicherung genau inbegriffen sind. Dies können Sie in ihrem Vertrag nachschauen und vor dem Abschluss festlegen. 


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