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Wer als selbstständiger Lehrer arbeitet, ist versicherungstechnisch auf sich gestellt. Als angestellter oder verbeamteter Lehrer, der an einer öffentlichen Schule unterrichtet, übernimmt der Staat die Haftung, hier wäre keine Berufshaftpflicht nötig.
Diese Absicherung über den Staat gilt für die selbstständigen Lehrer natürlich nicht, genauso wie die private Haftpflicht. Zu den selbstständigen Lehrern gehören zum Beispiel Musiklehrer oder Reitlehrer. Das Risiko ist hier, je nach Art der Lehrtätigkeit, natürlich auch sehr hoch. Von daher macht eine Berufshaftpflichtversicherung hier schon sehr viel Sinn. Sie bewahrt Sie als Lehrer vor finanziellen Folgen von Schäden oder schützt sogar Ihre Existenz.
Für sonstige Lehrberufe kontaktieren Sie uns gerne!
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer wird die ausgeübte Tätigkeit abgesichert, nämlich das Unterrichten von Schülern. Bei den Versicherungen ist die Rede von Betriebshaftpflichtversicherung für Lehrer. Ob Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht ist egal, da die Leistungen gleich sind. Man sollte nur darauf achten, dass maßgeschneidert auf die Risiken des Lehrberufs eingegangen wird.
Es kann in jeder Lehrrichtung etwas passieren. Ob körperliche oder geistig jede Tätigkeit birgt Gefahren und Sie als Lehrer haben die Verantwortung für Ihre Schüler.
Zum Beispiel das Risiko bei Musiklehrern mit kostspieligen Instrumenten oder Tanzlehrer, wo der Schützling sich nach falsch ausgeführter Übung verletzt. Es kann immer etwas passieren. Schützen Sie sich mit einer Berufshaftpflicht und seien Sie auf der sicheren Seite.
Da Lehrer häufig andere Räumlichkeiten nutzen und deshalb eine große Verantwortung haben, macht es Sinn Schlüsselverlust in der Berufshaftpflicht mitzuversichern, um im Falle eines Verlustes zum Beispiel die Kosten für die Schließanlage bezahlt bekommen. Zum Beispiel der Schwimmlehrer die Schwimmhalle oder auch der Reitlehrer die Reithalle. Meist sind es nicht die eigenen Räumlichkeiten.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Lehrer hängt zum größten Teil an der Höhe der Deckungssumme ab. Die Deckungssumme ist die Summe, die der Versicherer höchstens den Schaden übernimmt. Da ein Schüler sich schnell mal verletzt und somit Behandlung und Schmerzensgeld anfallen können, ist es wichtig die Deckungssumme hoch genug anzusetzen. Wir empfehlen diese mindestens bei drei Millionen anzusetzen, da Personenschäden schnell immes teuer werden können.
Die genaue Tätigkeit und somit das damit verbundene Risiko spielt bei der Berechnung der Beiträge auch eine Rolle. Das Risiko einer Verletzung im Skiunterricht ist größer als ein Schadenfall im Musikunterricht. Wir beraten Sie hierzu natürlich gern!
Im Falle einer Aufgabe der Lehrertätigkeit ist es natürlich möglich die Haftpflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wenn man auch selbstständig ist.
Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine individuelle Beratung. Ob Yogalehrer, Musiklehrer, Fahrlehrer, Reitlehrer der Tanzlehrer: wir vergleichen und finden den richtigen Tarif und das passende Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie!
Einem Musiklehrer fällt ein Musikinstrument eines Schüler aus der Hand, als er ihm etwas zeigen möchte. Dabei handelte es sich um ein Erbstück und ist daher auch sehr wertvoll. Die Kosten für die Reparatur übernimmt die Berufshaftpflicht.
Bei einer Tanzstunde verstauen die Schüler Ihre Sachen in einem Raum, den der Lehrer abschließen möchte. Allerdings vergisst er dies. Nach 2 Stunden Tanzunterricht wurde aus dem Raum ein Handy entwendet. Da der Lehrer die Verantwortung hatte, übernimmt in diesem Fall auch die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für das Handy.
Ja, egal auf welcher fachlichen Ebene Sie als Lehrer fungieren ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Dabei macht es kein Unterschied, ob es sich um Nachhilfe-, Tanz- oder Klarinetten-Unterricht handelt.
Die Berufshaftpflichtversicherung kommt in diesem Fall zum Beispiel für Verletzungen von Schülern und beschädigtes Eigentum auf. Wenn keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt müssen diese Gegenstände selbst ersetzt werden und Schmerzensgeld aus eigener Tasche gezahlt werden.
Ja, auch diese Versicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber oder Träger der Schule übernommen. Diese kann allerdings von den Arbeitnehmer durch eine private Berufshaftpflichtversicherung ergänzt werden. In bestimmten Fällen kann es auch zu einer persönlichen Haftung der Lehrkraft kommen.
Ja, die Berufshaftpflichtversicherung greift in der Regel auch bei Ausflügen um Fahrten.
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