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Die Produkthaftpflichtversicherung (auch Produkthaftpflichtversicherung genannt) schützt Sie als Hersteller vor Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Denn nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften Sie für die Schäden, die Ihr Produkt verursacht. Eine Produkthaftpflichtversicherung können Sie nur in Verbindung mit einer Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist entweder bereits in die Abdeckung des gewünschten Angebots integriert oder kann von Ihnen mit einbezogen werden.
Eine Produkthaftpflichtversicherung ist für jeden wichtig, der Produkte herstellt und vertreibt. Dazu gehören nicht nur Hersteller, die Waren produzieren und unter eigenem Namen verkaufen, beispielsweise: als Möbelhersteller oder Getränkehersteller.
Auch Restaurants können im weitesten Sinne als Industriehäuser bezeichnet werden. Im Rahmen der Produkthaftung sind sie für die von ihnen hergestellten Lebensmittel verantwortlich. Denn es ist denkbar, dass durch den Verzehr von Lebensmitteln körperliche Schäden entstehen.
Es gibt auch sogenannte Quasi-Hersteller. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die nach außen als Hersteller von Produkten auftreten, obwohl sie diese eigentlich nicht selbst herstellen – beispielsweise indem sie ihre Logos und Namen auf die Produkte drucken und somit Käufern nicht klar wird, dass sie nicht der eigentliche Hersteller sind. Sie können auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Reinen Gewerbetreibenden empfehlen wir zudem den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung. Denn: Die Verantwortung für das Produkt geht auf den Händler über, wenn der Hersteller des Produkts nicht ermittelt werden kann. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Händler ein Produkt aus dem Ausland kauft oder in bestimmten Fällen den Hersteller nicht kennt, weil er sein Produkt bei einem Großhändler kauft.
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Eine herkömmliche Produkthaftpflichtversicherung ist in der Regel automatischer Bestandteil jeder Betriebshaftpflicht und muss nicht gesondert abgeschlossen werden. Diese Produkthaftung tritt in Kraft, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Gesundheits- oder Sachschaden verursacht. Versichert sind auch Vermögensschäden, die aus vorangegangenen Sach- oder Personenschäden resultieren. Damit unterliegt die Produkthaftung grundsätzlich nur der Rechtsgrundlage des Produkthaftungsgesetzes (BGBl. I Seite 2198).
Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist im Allgemeinen nicht Teil der Standard-Betriebshaftpflicht und muss separat abgeschlossen werden. Sie ist vor allem für Hersteller und Händler von Bedeutung, deren Produkte keine Fertigprodukte sind, sondern zu anderen Produkten verarbeitet oder verwendet werden. Denn sie erweitert die normale Produkthaftung um den Schutz vor sogenannten echten Vermögensschäden, also reinen Vermögensschäden. Und diese Dinge passieren meistens mit solchen Produkten.
Ein Lieferant schickt einem Unternehmen defekte Teile zum Einbau in seine Produkte. Da nicht ersichtlich ist, welche Teile defekt geliefert werden, müssen diese geprüft werden. Prüfergebnisse sind tatsächliche Vermögensschäden, die durch eine Produkthaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Produkthaftungsgesetz gilt für:
Wenn ein fehlerhaftes Produkt jemanden tötet, seinem Körper oder seiner Gesundheit Schaden zufügt oder eine Sache beschädigt, haftet der Hersteller des Produkts für den erlittenen Schaden (§1, 1 ProdHaftG).
Nein, eine Herstellerhaftung gegenüber außenstehenden Dritten kann nach § 1 ProdHaftG nicht ausgeschlossen werden.
Als Hersteller sind Sie, unabhängig von Ihrem Verschulden, für alle Gefahren verantwortlich, die von Ihrem Produkt ausgehen. Dies gilt auch, wenn alle Produkte frei von Herstellungsfehlern sind, mit Ausnahme eines Fehlers (der als Ausnahme bezeichnet wird), für den Sie ebenfalls verantwortlich sind.
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