Der Unterschied ist der Versicherungsschutz! Bei der Berufshaftpflichtversicherung sind die reinen Vermögensschäden versichert und bei der Betriebshaftpflicht die Personen- und Sachschäden. Deshalb nennt man die Berufshaftpflicht auch oft Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Es gibt hier keine Standard-Deckungssumme. Diese ist individuell zu ermitteln. Das Risiko des Unternehmens oder des Freiberuflers bestimmt, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll. Ihre Berufshaftpflichtversicherung sollte den großmöglichsten Schaden abdecken können. Das bedeutet: ist das Risiko hoch, sollte auch die Versicherungssumme hoch sein!
Es gibt keine Wartezeit bei der Berufshaftpflicht.Die Versicherung ist abgeschlossen und der Schutz gilt direkt.
Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.
Kommt drauf an. Es kommt natürlich auf den Versicherer und den Tarif an.
Nachfolgend Beispiele für versicherte Eigenschäden:
Ob diese Schäden in Ihrem Vertrag inbegriffen sind, muss geprüft werden.
Wie bereits der Name verrät ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Daher benötigen grundsätzliche erstmal alle Berufsfelder eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist zum einen für Ingenieure und Architekten sinnvoll aber auch für Heilpraktiker und Masseure. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz vor Schadensersatzforderungen der Kunden.
Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung können stark variieren. Daher kann man die Kosten nicht direkt beschreiben. Sie sind abhängig vonBerufsgruppe, Zusatzleistung und gewählter Versicherungssumme.
Die inbegriffen Schäden können individuell an die Berufsgruppe angepasst werden. Dabei können zum Beispiel Personenschäden, Sachschäden, Umweltschäden und daraus resultierende Folgeschäden durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Für gewöhnlich werden Arbeitnehmer durch die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert. Wenn die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung das Arbeitgebers dem Arbeitnehmer keinen umfassenden Schutz bieten, können sich Arbeitnehmer auch durch eine Privathaftpflichtversicherung zusätzlich absichern.